I. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Korali Apartment, mit dem der Apartmentaufnahmevertrag abgeschlossen wird (nachfolgend: “das Apartment“).
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreiber in Textform.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Apartment ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss und – Partner
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
(2) Vertragspartner sind das Apartment und der Kunde.
(3) Alle Ansprüche gegen das Apartment verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartments beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Apartment ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartments in der Landeswährung des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Apartment verauslagt werden.
(3) Die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise werden spätestens zum Zeitpunkt des Check-in fällig, die Vergütung für weitere in Anspruch genommene Leistungen wird spätestens mit Ende des Aufenthalts im Apartment fällig. Gegebenenfalls geleistete Vorauszahlungen gem. Abs. 6 bis 8 werden auf den Gesamtbetrag der Vergütung angerechnet.
(4) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Bettensteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
(5) Das Apartment kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Apartments oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Apartments erhöht.
(6) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartment kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
(7) Das Apartment ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
(8) In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Apartment berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III. Abs. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(9) Das Apartment ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
(10) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Apartments aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartment geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Apartment der Vertragsaufhebung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.
(2) Sofern zwischen dem Apartment und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartments auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartment ausübt. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Apartment.
(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Apartment einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Apartment den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Apartment hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Apartment den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Apartments
(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartment in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartments in Textform mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht ín Textform verzichtet.
(2) Wird eine gemäß Ziffer III. Abs. 6 und/oder III. Abs. 7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartment gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartment ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist das Apartment berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Apartment nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Apartment begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartments in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartments zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- Zimmer ohne vorherige Zustimmung des Apartments, die der Textform bedarf, zu anderen als reinen Beherbergungszwecken genutzt werden, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, beispielsweise in Form der Produktion (und anschließenden Veröffentlichung) von Foto- oder Filmaufnahmen;
- ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer I. Abs. 2 vorliegt.
(4) Der berechtigte Rücktritt des Apartments begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Zimmer der vereinbarten Zimmerkategorie bleibt hiervon unberührt.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Das Apartment bietet nur Nichtraucherzimmer an, somit gilt in allen Apartments ein generelles Rauchverbot (auf Balkon erlaubt). Im Falle des Verstoßes des Gastes gegen das Rauchverbot, ist das Apartment gegenüber dem Kunden zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 300,00 als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen berechtigt, soweit nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass dem Apartment tatsächlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Apartment unbenommen.
(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartment aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des tagesaktuellen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90% des tagesaktuellen Zimmerpreises. Der maßgebliche tagesaktuelle Zimmerpreis entspricht dem auf der Homepage desApartments für den fraglichen Tag genannten Preis für ein Zimmer der entsprechenden Kategorie. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Apartment nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Apartment unbenommen.
VII. Haftung des Apartments
(1) Das Apartment haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartments beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartments beruhen. Einer Pflichtverletzung des Apartments steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartments auftreten, wird das Apartment bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Apartment dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung erlischt, wenn der Kunde den Schaden nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Apartment anzeigt.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Apartmentanlage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmentgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartment nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII Abs. 1 Sätze 1 bis 4.
(4) Das Apartment ist berechtigt, eingebrachte Sachen einen Monat nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden dem lokalen Fundbüro zu übergeben, wenn der Kunde die eingebrachten Sachen trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht abgeholt hat und auch eine Nachsendung nicht möglich ist. Eventuell durch die Verbringung zum Fundbüro oder die Nachsendung entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.
VIII. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr – Heraklion Kreta Griechenland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 20.06.2025